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Die Hobbychemiker-FAQ


Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt ?

Was darf ich besitzen und was nicht ?

Was darf ich mit meinen Chemikalien machen und was nicht ?

Verkauf von Chemikalien / Erzeugnissen, Restmengen

Wo bekomme ich meine Chemikalien her ?

Wo bekomme ich Laborgeräte her ?

Wozu benötigt überhaupt jemand zuhause Industriechemikalien ?

Was bringt das Experimentieren ?

Welche Risiken birgt das Experimentieren mit Chemikalien ?

Was sagen die Behörden dazu ?

Sind Hobbychemiker Terroristen ?

Was mache ich mit meinen Abfällen / alten Chemikalien ?

Wie muss man die Chemikalien lagern ?

Wie muss man die Chemikalien kennzeichnen ?

Wie muss ein privates Labor eingerichtet sein ?

Worauf muss ich sonst noch achten ?

Was benötigt man alles, um sicher Experimentieren zu können ?

Wichtige Grundsätze für das sichere Experimentieren


Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt ?

1. Was darf ich besitzen und was nicht ?

Der Besitz der meisten Stoffe ist legal. Erlaubnispflichtig ist jedoch i.A. der Besitz von Explosivstoffen inklusive pyrotechnischer Sätze (mit Ausnahme solcher mit BAM-Zulassung in Kategorie S1 (ehemals Klasse T1)) sowie für Privatpersonen der Besitz sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (zum Beispiel trockene Pikrinsäure).
Für Fachleute in Laboratorien von Schulen, Universitäten, bestimmte Behörden, Apotheken und Unternehmen gelten jedoch Ausnahmen für den Umgang mit Kleinmengen zu Zwecken von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Analytik und pharmazeutische Zwecke.
Erlaubnispflichtig ist ferner der Besitz von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sowie der Erwerb von Stoffen nach Kategorie 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes (beispielsweise Ephedrin), der Erwerb und die Verwendung von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen können (z.B. Brommethan, Tetrachlorkohlenstoff), sowie der Besitz von radioaktiven Präparaten (oberhalb der Freigrenze).

2. Was darf ich mit meinen Chemikalien machen und was nicht ?

Das Experimentieren mit Chemikalien ist legal, solange damit keine pyrotechnischen Sätze bzw. Sprengstoffe oder Drogen hergestellt werden. Selbstverständlich sollten die Experimente keine Dritten stören.
Pharmakologisch wirksame Substanzen dürfen hergestellt werden, solange sie nicht für medizinische Zwecke verwendet werden.

Bsp.: Selbst hergestellte Acetylsalicylsäure darf nicht als Arzneimittel verwendet werden.
Dass von Chemikalien nie irgendwelche Kostproben genommen werden sollten, versteht sich von selbst.

3. Verkauf von Chemikalien / Erzeugnissen, Restmengen

Selbst hergestellte Präparate sollten nicht zu kommerziellen Zwecken verkauft werden. Restmengen von Chemikalien dürfen unter Beachtung der geltenden Abgabebeschränkungen weiterverkauft werden.

Bsp.: Eine Restmenge Magnesiumsulfat kann problemlos verkauft und per Post versendet werden (keine Abgabebeschränkungen), giftige Substanzen (Kennzeichnung: T oder T+) und bestimmte Oxidationsmittel (z.B. 30% H2O2, Kaliumnitrat) dürfen nicht versandt werden, können aber ausnahmsweise nicht-gewerbsmässig (erstere durch Personen mit Sachkenntnis nach § 5 ChemVerbotsV) persönlich an einen Abnehmer nach Vorlage eines Altersnachweises und einer Erklärung zur geplanten Verwendung und ausschliesslicher Verwendung in erlaubter Weise weitergegeben werden.
Bei einer derartigen Abgabe ist grosse Vorsicht geboten, da bereits jede wiederkehrende Abgabe als Privatperson, ggf. sogar eine einmalige private Abgabe bei Wiederholungsgefahr als "gewerbsmässiges"
Abgeben juristisch bewertet werden kann, zumal gewerbsmässige Abgabe giftiger Stoffe an Privatpersonen ohne Gifthandelserlaubnis als Straftat betrachtet werden würde. Ausserdem haben Behörden in der Vergangenheit Anstoss an so einem an sich legalen Weiterverkauf speziell bei Nitraten genommen und zum Teil Bussgeldverfahren eingeleitet oder Hausdurchsuchungen bei Käufer und/oder Verkäufer durchgeführt.

Wo bekomme ich meine Chemikalien her ?

Es gibt eine Reihe von Laborbedarfshändlern, die Feinchemikalien (sprich: Laborchemikalien in kleinen Gebinden) an Privatpersonen verkaufen.Aufgrund der Abgabebestimmungen sind bestimmte Chemikalien (Kennzeichnung: T/T+ und O) nur im Ladengeschäft zu bekommen.

Händler, die solche Chemikalien im Versandhandel verkaufen, verstoßen gegen die Abgabebestimmungen und provozieren damit eine Menge Ärger - sowohl für sich als auch für die Kunden. Von solchen unseriösen Händlern sollte man auf jeden Fall die Finger lassen !

Bsp.: Methanol (Kenzeichnung: F und T) darf nicht im Versandhandel abgegeben werden.

Eine übliche Quelle für Chemikalien sind Apotheken, wobei man heute mit einer ganzen Menge Unkenntnis und vor allem Unwillen seitens der Apotheker zu kämpfen hat. Kaum ein Apotheker ist heute noch bereit, reine Chemikalien zu verkaufen. Ausserdem ist der Preis für Chemikalien in der Apotheke meist deutlich überhöht. Viele Grundchemikalien sind auch aus allgemeinen Quellen zu beziehen. Siehe hierfür unseren Bezugsquellen-Ratgeber.

Wo bekomme ich Laborgeräte her ?

Eine wichtige und oftmals günstige Quelle für Laborgeräte ist eBay. Hier gilt es, sich genau über die Daten und den Zustand der Geräte und Glaswaren zu informieren, bevor man auf einen Artikel bietet. Neue Glas- und Laborgeräte bekommt man u.a. bei den oben genannten Laborbedarfshändlern.

Wozu benötigt überhaupt jemand zuhause Industriechemikalien ?

Sobald man anfängt, sich praktisch mit Chemie zu beschäftigen, werden einige Chemikalien für Experimente benötigt. Je nach Schwerpunkt des persönlichen Interesses können das sehr einfache Grundchemikalien, spezielle Reagenzien oder auch teure Zwischenprodukte sein. Das Ziel ist dabei immer, aus einfacheren Grundsubstanzen ein interessantes oder nützliches Produkt zu gewinnen oder durch einen analytischen Nachweis eine bestimmte Substanz in einer Probe zu identifizieren. Für viele andere Hobbies, wie z.B. Modellbau, Mikroskopie, Aquaristik, Töpferei oder die Herstellung elektronischer Schaltungen werden ausserdem Chemikalien benötigt, zu denen der Zugang heute bereits stark eingeschränkt ist.

Was bringt das Experimentieren ?

Chemische Experimente sind ausgesprochen lehrreich. Das selbständige Lernen und Arbeiten erzeugt darüberhinaus ein hohes Maß an Motivation. Bereits  bei Jugendlichen wird ein Verantwortungsbewusstsein geweckt, das die Schule in dieser Form nicht erzeugen kann. Durch den Umgang mit Chemikalien werden Erfahrungen gesammelt, die auch im Alltag nützlich sind. Bei der Durchführung chemischer Reaktionen werden wichtige Kenntnisse über den Ablauf und die Kontrolle von chemischen und technischen Vorgängen erlangt, die sowohl im häuslichen Umfeld als auch im Beruf von Nutzen sind.

Welche Risiken birgt das Experimentieren mit Chemikalien ?

Wie bei jedem anderen Hobby auch gibt es spezifische Gefahren, die in diesem Fall speziell von den chemischen Reaktionen, den verwendeten Chemikalien und deren Handhabung ausgehen. Solange grundsätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und mit vernünftigen Substanzmengen gearbeitet wird, besteht keine aussergewöhnliche Gefahr.

Im Gegensatz zu der weit verbreiteten Meinung sind Hobbychemiker nicht prinzipiell Bombenbastler oder Giftmischer und von einem kleinen Hobbylabor geht keine größere Gefahr aus als von einem durchschnittlichen Geräteschuppen, einer Garage oder einem ganz normalen Haushalt, in denen gewöhnlich brennbare Substanzen lagern.

Was sagen die Behörden dazu ?

Den Behörden sind Hobbychemiker offensichtlich ein Dorn im Auge, da ihre Tätigkeiten nicht leicht zu überwachen sind. Immer wieder werden Fälle von Jugendlichen zitiert, die mit selbst hergestelltem Sprengstoff experimentiert haben und dabei verunglückt sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß es sich dabei um Einzelfälle handelt, die nicht repräsentativ für hunderte bis tausende Hobbyforscher sind !

Auf gesetzlicher Seite gibt es kaum eindeutige Bestimmungen über den privaten Umgang mit Chemikalien. Dies ist auch einer der Gründe, warum deutsche Behörden versuchen durch "präventive Maßnahmen" wie großangelegte Hausdurchsuchungs-Aktionen und der Beschlagnahmung von legal zu besitzenden Chemikalien den Hobbychemikern die Ausübung des Hobbies zu erschweren bzw. gänzlich unmöglich zu machen.

Sind Hobbychemiker Terroristen ?

Das ist leider ein gängiges Vorurteil, das durch Politiker und Presse gerne bestärkt wird. Mit Terrorismus hat das Experimentieren mit Chemikalien ganz sicher nichts zu tun. Manche - insbesondere junge - Hobbychemiker lassen es beim Experimentieren gerne auch mal knallen. Das kann auf verschiedene Arten geschehen, mal absichtlich, mal eher versehentlich. Wichtig ist bei allen Experimenten die Vorbereitung, das Treffen von Vorsichtsmaßnahmen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die vernünftige Durchführung der Versuche und die Auswertung der Ergebnisse. Wir wollen insbesondere experimentierfreudige Jugendliche zu einem verantwortungsbewussten und sinnvollen Umgang mit Chemikalien anleiten und ihnen das Wissen zum sicheren Experimentieren vermitteln.

Terroristen verfolgen gemeinhin andere Interessen.

Was mache ich mit meinen Abfällen / alten Chemikalien ?

In vielen Landkreisen gibt es einmal jährlich Sondermüllsammlungen, bei denen Altchemikalien kostenlos abgegeben werden können. Eine andere Möglichkeit sind die Sondermüllannahmestellen der Entsorgungsbetriebe, bei denen Chemikalien kostenpflichtig abgegeben werden können. Eine Entsorgung kann gegebenenfalls auch über die Schule, Universität oder eine Apotheke erfolgen.

Wie muss man die Chemikalien lagern ?

Auch wenn im privaten Bereich nicht die gleichen Vorschriften gelten wie in gewerblichen Betrieben, so ist es doch sinnvoll, die eine oder andere Vorsichtsmaßnahme in Anlehnung an gewerbliche Regeln zu treffen.

Folgende Punkte sind besonders wichtig:

- Vernünftige Mengen kaufen und lagern ! Nahezu jede Chemikalie birgt ein gewisses Risiko, das mit der Menge anwächst. Auch von Grundchemikalien sollten nicht mehr als 1 bis maximal 5 kg bzw. Liter bevorratet werden.

- Chemikalien dürfen nur in geeigneten, gegen die jeweilige Chemikalie beständigen Behältern gelagert werden.

- Es dürfen keine Lebensmittelgefässe wie Getränkeflaschen oder Einmachgläser zur Lagerung von Chemikalien verwendet werden.

- Chemikalien dürfen nicht in der Nähe von Lebensmitteln gelagert oder verwendet werden.

- Alle Gefäße müssen sauber etikettiert und mit den entsprechenden Gefahrensymbolen beschriftet sein.

- Die Gefäße müssen regelmässig auf Dichtheit und Alterungserscheinungen wie Versprödung überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.

- Insbesondere in Haushalten mit Kindern müssen alle Chemikalien kindersicher aufbewahrt werden ! Das kann z.B. in einem abschliessbaren Raum oder verschliessbaren Schränken geschehen. Eine weitere Möglichkeit sind Aluminium-Kisten, die mit einem Vorhängeschloss gesichert werden können.

- Oxidations- und Reduktionsmittel sollten getrennt voneinander gelagert werden, ebenso Säuren und Basen. Dadurch können heftige Reaktionen beim Auslaufen einer Chemikalie weitestgehend vermieden werden.

- Flaschen oder Gläser mit flüssigen Chemikalien müssen in eine Auffangwanne eingestellt werden. Geeignet hierfür sind z.B. Kunststoffwannen aus Polypropylen (PP, im Baumarkt erhältlich).

- Brennbare Substanzen dürfen nur in Kleinmengen (max. 1 Liter) am Arbeitsplatz vorrätig gehalten werden. Größere Vorräte gehören in einen separaten Raum (Garage, Schuppen).

- Giftige und sehr giftige Stoffe müssen in einem abschliessbaren, stabilen Stahlblechschrank oder Safe aufbewahrt werden, zu dem nur der Besitzer einen Schlüssel hat.

- Substanzen, die stark korrosive Dämpfe freisetzen (z.B. konzentrierte Salzsäure, Salpetersäure) sollen nicht in einem Metallregal oder Schrank aufbewahrt werden. Hier empfiehlt sich die Aufbewahrung in einem Kunststoffregal an einem gut durchlüfteten Raum.

Wie muss man die Chemikalien kennzeichnen ?

Bis jetzt kann die Kennzeichnung noch nach dem alten System mit den orangen Gefahrensymbolen und R-/S-Sätzen erfolgen, ab 1.12. 2010 muss die Kennzeichnung gemäß dem neuen GHS-System erfolgen.

Für nähere Informationen siehe http://www.globally-harmonised-system.de/

Wie muss ein privates Labor eingerichtet sein ?

- Das Labor sollte sich in einem vom Wohn- und Essbereich getrennten Raum befinden (Kellerraum, Dachboden, Garage).

- Der Raum muss frostfrei sein, sollte abschliessbar und für Kinder ohne Aufsicht unzugänglich sein. Wo dies nicht möglich ist, müssen zumindest die Chemikalien und potentiell gefährliche Geräte (Gasflaschen, Bunsenbrenner) unter Verschluss aufbewahrt werden.

- In dem Raum sollte eine intakte Wasserinstallation (idealerweise eine Spüle) und eine vorschriftsmässige Elektroinstallation mit FI-Schutz vorhanden sein.

- Es muss mindestens ein leicht zugänglicher Fluchtweg vorhanden sein. Die Fluchtwege (auch Fenster !) müssen stets frei sein.

- Es muss ein Feuerlöscher vorhanden sein. Das sollte generell ein Pulverlöscher (6 kg, Brandklassen A B C) sein, der idealerweise noch durch einen Kohlendioxid-Löscher (CO2, "Kohlensäure") ergänzt wird.

- Eine Notdusche ist insbesondere bei Arbeiten mit größeren Ansätzen empfehlenswert. Für kleinere Brände und zum Löschen von Personenbränden empfiehlt sich eine Löschdecke, die stets zugriffsbereit sein muss.

- Bei Arbeiten mit brennbaren Metallen (z.B. Natrium, Magnesium) muss trockener Löschsand zur Verfügung stehen.

- Es sollte ein getrennter Bereich für Schreibarbeiten und Experimente zur Verfügung stehen.

- Der Raum ist sauberzuhalten und sollte möglichst wenig brennbares Material beinhalten.

- Trichterförmige oder geschlossene, selbstverlöschende Mülleimer sind empfehlenswert. Diese dürfen nicht überfüllt oder in der Nähe von brennbarem Material aufgestellt werden.

- Wer regelmässig experimentieren will, benötigt einen Abzug. Diese kann man in verschiedenen Ausführungen und Größen entweder gebraucht bei eBay & Co. kaufen oder sich selbst anfertigen.

Siehe hierfür http://www.versuchschemie.de

Worauf muss ich sonst noch achten ?

- Tiere haben nichts im Labor zu suchen.

- Sauberkeit und Ordnung sind oberstes Gebot.

- Chemikalienbehälter müssen regelmässig kontrolliert werden.

- Alle Chemikalien sollten in einer Inventarliste zusammen mit der bevorrateten Menge und der Kennzeichnung (Gefahrensymbole, CAS-Nummer) aufgelistet und wenigstens einmal jährlich neu erfasst werden. Diese Liste ist ausserhalb des Labors aufzubewahren und im Falle eines Brandes der Feuerwehr zu übergeben.

- Insbesondere bei größeren Synthesen, aber auch aus rechtlichen Gründen sollte ein Labortagebuch geführt werden, in dem die durchgeführten Experimente mit Datum protokolliert werden. Auch wenn bei Experimenten Restchemikalien übrig bleiben und erstmal "bei Seite gestellt werden", müssen diese im Protokoll erwähnt werden.

- Abfallkanister müssen aus einem geeigneten Material (z.B. PP) bestehen und bis zur Entsorgung an einem sicheren, gut durchlüfteten Ort aufbewahrt werden. Reaktive Substanzen sind durch geeignete Umsetzung immer erst zu deaktivieren, bevor sie in einen Sammelbehälter gegeben werden !

- Es darf nicht mit Chemikalien gearbeitet werden, deren Eigenschaften nicht bekannt sind.

Was benötigt man alles, um sicher Experimentieren zu können ?

Abgesehen von intakten Arbeitsgeräten und reinen Chemikalien gehören folgende Dinge zur Standardausrüstung jedes (Hobby-)Chemikers:

Persönliche Schutzausrüstung ("PSA"): Schutzbrille oder Gesichtsschutz, Handschuhe, Laborkittel, bei Bedarf Gas- oder Staubschutzmaske

Schutzbrille: hier sollte nach Möglichkeit ein rundum abgedichtetes Modell verwendet werden. Wichtig ist ausserdem, das die Brille bequem sitzt und nicht drückt. Brillenträger müssen eine Überbrille verwenden.

Gesichtsschutz: ein einfacher Helm mit einer Polycarbonat-Schutzscheibe ist bei Arbeiten mit evakuierten Glasgeräten ratsam. Entsprechende Helme gibt es z.T. im Baumarkt.

Handschuhe: Latexhandschuhe (Einmalhandschuhe) bieten nur kurzzeitigen und sehr beschränkten Schutz gegen Chemikalien. Wesentlich besser sind Handschuhe aus PVC oder Chloropren (z.B. Camapren-Handschuhe der Firma KCL, Typ 720). Diese können nach gründlicher Reinigung mit Handwaschmittel/Spülmittel viele Male verwendet werden.

Beim Umgang mit heissen Laborgeräten empfiehlt sich die Verwendung von Backofen- oder besser Kevlar-Handschuhen. Letztere schützen ausserdem vor Schnittverletzungen, z.B. beim Umgang mit kaputten Glasgeräten. Ersatzweise können hierfür auch normale Rindsleder-Arbeitshandschuhe verwendet werden.

Grundsätzlich müssen verschmutzte Handschuhe sofort gereinigt oder besser gleich entsorgt werden. Ausserhalb des Labors haben Handschuhe nichts zu suchen, da sonst eine Verschleppung von Chemikalien zu befürchten ist.

Laborkittel: Im Labor und bei Experimenten sollten prinzipiell alte Kleidungsstücke getragen werden, günstig ist ein Laborkittel als zusätzlicher Schutz vor Chemikalienspritzern.

Wichtig ist in jedem Fall, das die Kleidung aus reiner Baumwolle (kein Synthetik-Stoff !)  besteht und der Labormantel schwerentflammbar ist.

Es müssen geschlossene Schuhe getragen werden, da verschüttete oder verspritzte Chemikalien sonst leicht unbemerkt an die Füße gelangen können.

Staubschutzmaske/Gasmaske: eine Staubschutzmaske ist zu verwenden, wenn mit größeren Mengen staubender Feststoffe gearbeitet wird (z.B. beim Regenerieren von Orangegel, Abfüllen von Kieselgel für die Chromatographie usw.)

Eine Gasmaske ist nur für Notfälle gedacht, wenn z.B. der Abzug ausfallen sollte oder wenn eine Chemikalie verschüttet wurde. Keinesfalls darf eine Gasmaske als universeller Schutz gegen giftige Gase und Dämpfe angesehen werden ! Jeder Gasmaskenfilter hat seinen speziellen Anwendungsbereich (gegen organische Gase/ Dämpfe, Kohlenmonoxid usw.) und eine maximale Konzentration an Schadstoffen, bei der er noch wirksam ist. Ausserdem altern Gasmaskenfilter und verlieren so mit der Zeit an Wirksamkeit.

Eine Gasmaske schützt überdies nicht gegen Sauerstoffmangel ! Wenn die Luft im Raum durch andere Gase (z.B. Kohlenstoffdioxid) verdrängt wurde, besteht Erstickungsgefahr !

- Feuerlöscher: muss im Labor immer griffbereit sein. Gleiches gilt für Experimente im Freien, bei denen z.B. mit einem Gasbrenner gearbeitet wird. Siehe auch unter "Wie muss ein privates Labor eingerichtet sein ?"

- Augendusche: ist verzichtbar, wenn ein funktionsfähiger Wasserhahn in unmittelbarer Nähe ist. Ansonsten gibt es im Laborhandel tragbare Einmal-Augenduschen, die zudem steril verpackt sind.


Wichtige Grundsätze für das sichere Experimentieren

- Information kommt immer vor dem Experiment ! Man macht niemals Experimente, deren Verlauf und deren Ausgang man nicht wenigstens in der Theorie kennt. Die wichtigsten Eigenschaften aller verwendeten Stoffe müssen bekannt sein. Dazu gehören Informationen über die Toxizität, die Reaktivität und die Entsorgung. Insbesondere muss man sich im Vorfeld überlegen, was bei unbeabsichtigtem Verschütten oder Freiwerden der Chemikalien zu tun ist.

Gute Informationsquellen sind Sicherheitsdatenblätter zu einzelnen Stoffen (SDB(s), engl. 'Material Safety Data Sheets', MSDS), die Gefahrstoff-Datenbank GESTIS , die Gefahrstoff-Datenbank der Länder und für viele gängige Chemikalien die Betriebsanweisungen der Uni Würzburg.

- Die Menge macht's ! Stark exotherme Reaktionen oder solche, mit denen man nicht vertraut ist, macht man immer erst im kleinstmöglichen Maßstab. Das sollten dann Mengen im Bereich von 1-2 g (etwa eine Messerspitze) oder noch weniger sein.

Wichtig ist auch zu wissen, das große Reaktionsansätze generell schwieriger zu kontrollieren sind als kleine.

- Auch längere Experimente müssen regelmässig kontrolliert werden ! Es gibt eine Reihe von Komplikationen, die im Laufe einer Synthese auftreten können und die weitgehend Murphy's Gesetzen unterliegen. Hier gilt: häufige Kontrolle ist besser als ein Unfall.

- Goldene Regel: Vorbeugung ist immer besser als ein Unfall.

 

Gute Anleitungen zum sicheren und professionellen Arbeiten im Labor findet man z.B. in der ausgezeichneten Sammlung "Organisch-chemische Laborpraxis" der FU Berlin oder den "Arbeitsmethoden in der Organischen Chemie (I.O.C.-Skript)"